Die Aussichten, Börsenkapital in Anspruch nehmen zu können, das die Realisierung kühner Entwicklungsstrategien ermöglicht, ist für die Inhaber und die Vorstände der Gesellschaften verlockend. An die Börse zu gehen, scheint dann eine einfache Aufgabe zu sein, in Wirklichkeit ist es aber ein sehr kompliziertes, zeitaufwendiges Problem, das von den Inhabern, den Vorständen, den Mitarbeitern in Finanzen und Buchführung und von sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft ein volles Engagement fordert.
Es lohnt sich, auf Vertraute und Erfahrene zu setzen.
Angesichts der Kompliziertheit des IPO Prozesses und der Notwendigkeit, zahlreiche und verzwickte rechtliche Regelungen anzuwenden, ist die Feststellung erlaubt, dass die Realisierung dieses Prozesses ohne, dass spezialisierte Berater daran beteiligt werden, nicht möglich ist. In der Entscheidungsphase über die Wahl der Möglichkeit, Kapital in Anspruch zu nehmen (wobei die Börse nicht immer die beste Option ist), während der Vorbereitungsphase, die Daten öffentlich zu machen, das Prospekt anzufertigen und es zu bestätigen, wie auch während des Angebotes selbst, sollte die Gesellschaft durch einen Kreis verlässlicher Berater begleitet werden. Das Gelingen des gesamten Projekts ist ja von ihrer Erfahrung, von ihrem Wissen und Professionalismus abhängig.
An der Stelle ist hervorzuheben, dass es keine schwierige Aufgabe ist, in der Zeit guter Konjunktur an die Börse zu gehen, während eine erfolgreiche Durchführung des IPO Prozesses im Abschwung eine wahre Herausforderung darstellt. Deshalb sind die Mitarbeiter in einem so wichtigen Prozess, wie die öffentliche Bekanntgabe der Gesellschaft es ist, sehr sorgfältig zu wählen, wobei man sich vor allem von Erfahrung und Ansehen des Businesspartners leiten lassen sollte.
In Übereinstimmung mit den das Funktionieren des Kapitalmarktes regulierenden Rechtsnormen hat die Gesellschaft zwei Partner in Anspruch zu nehmen, d.h.: ein Finanzberatungsunternehmen und eine Auditfirma. Aus Erfahrung weiß man, dass es begründet ist, darüber hinaus: einen Finanzberater, das auch eine Auditfirma sein kann, einen Rechtsberater, wie auch eine PR Agentur daran teilnehmen zu lassen. Die Auditfirma kann im IPO Prozess eine Attestierungs- bzw. Beraterfunktion erfüllen.
Attestierungsfunktion einer Auditfirma im IPO Prozess.
Die Aufgabe eines vereidigten Buchprüfers, der während der Vorbereitung des Ausgabeprospekts die Attestierungsfunktion ausübt, besteht darin, die:
zu untersuchen und zu begutachten.
Untersuchung historischer Finanzdaten.
Die Hauptaufgabe eines vereidigten Buchführers, der Attestierungsleistungen erbringt, besteht darin, zu überprüfen, ob die historischen Finanzdaten, im Prospekt enthalten, die Situation in der Gesellschaft echt und zuverlässig widergeben. Die historischen Finanzinformationen erfassen 3 letzte Rechnungsjahre (oder einen kürzeren Zeitraum vom Anfang der Businesstätigkeit des Emittenten). Im Prospekt wird eine Erklärung darüber veröffentlicht, dass die historischen Finanzinformationen durch einen vereidigten Buchprüfer untersucht wurden. Lehnen es die vereidigten Buchprüfer ab, ihr Gutachten über die untersuchten historischen Finanzinformationen zum Ausdruck zu bringen, oder sind ihre Gutachten negativ, bzw. Einwände haben, sind die Ablehnung, das negative Gutachten oder die Einwände als Ganzes genommen samt Begründung zu veröffentlichen.
Untersuchung der Ergebnisprognosen oder ihrer Schätzungswerte.
Der Emittent kann das Recht in Anspruch nehmen, im Prospekt finanzielle Prognosen (Daten zum laufenden und zu zukünftigen Zeiträumen) , wie auch finanzielle Schätzungsergebnisse (Daten zum vergangenen Zeitraum , wofür keine Ergebnisse vorliegen) zu veröffentlichen. Macht der Emittent von seinem Recht Gebrauch, und man meint, dass es durch den Markt gut wahrgenommen wird, unterliegen die Prognosen und Schätzungswerte einer Untersuchung durch einen vereidigten Buchprüfer. Der Untersuchungsbericht, in dem der Prüfer feststellt, ob die Prognosen oder Schätzungswerte richtig auf Grund der angegebenen Voraussetzungen angefertigt wurden oder ob Prinzipien der Buchführung, zur Anfertigung der Prognosen, bzw. der Schätzungswerte verwendet, mit den durch den Emittenten verwendeten Grundsätzen übereinstimmen, wird im Prospekt gedruckt.
Untersuchung der finanziellen Pro Forma Daten.
Die Darstellung der Pro Forma Informationen im Prospekt ist unentbehrlich, falls eine wesentliche brutto Änderung der Situation des Emittenten im Zusammenhang mit einer konkreten Situation erfolgte, wie z.B. Änderung um mehr als 25% einer, bzw. mehrerer Anzahl von Kennwerten der Größe des Unternehmens des Emittenten; beispielweise der Bilanzsumme oder des Finanzergebnisses. Das Ergebnis der Arbeiten eines vereidigten Buchprüfers im Bereich der Pro Forma Daten ist ein Bericht, in dem festgestellt wird, ob die finanziellen Pro Forma Informationen auf der im Prospekt angegebenen Grundlage richtig bearbeitet wurden und ob diese Grundlage mit den Prinzipien der Buchführung des Emittenten übereinstimmt.
Untersuchung unterjähriger Finanzdaten.
Ein vereidigter Buchprüfer kann auch unterjährige Finanzdaten untersuchen. In einer Situation, in der der Emittent seine vierteljährlichen, bzw. halbjährlichen Finanzinformationen nach Datum seiner letzten Finanzberichte veröffentlichte, die durch einen vereidigten Buchprüfer untersucht wurden, sind diese Informationen in den Prospekt aufzunehmen. Wurden die vierteljährlichen, bzw. halbjährlichen Finanzinformationen im Prospekt überprüft, bzw. untersucht, wird ein Untersuchungs-,bzw. Überprüfungsbericht veröffentlicht. Wurden diese Informationen weder untersucht, noch überprüft, ist dies anzuzeigen. Wenn das Prospektdatum auf mehr als neun Monate nach Abschluss des letzten Rechnungsjahres fällt, das durch einen vereidigten Buchprüfers untersucht wurde, werden im Prospekt unterjährige Finanzinformationen veröffentlicht, die durch einen vereidigten Buchprüfers nicht untersucht werden können (was anzuzeigen ist), und die mindestens die ersten sechs Monate eines Rechnungsjahres umfassen.
Beratungsfunktionen einer Auditfirma im IPO Prozess.
Für das Gelingen des IPO Prozesses ist es angezeigt, Beratungsleistungen durch die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen, während eine Auditfirma die Funktion des Beraters erfüllen kann. Der Katalog der in Frage kommenden Leistungen ist sehr breit, in Abhängigkeit vom konkreten Bedarf des Emittenten. Die Zusammenarbeit zwischen dem Emittenten und einer Auditfirma kann beispielweise folgendes betreffen: Aktienschätzung, Steuerberatung, Finanz- und Steuer Due Diligence, Unterstützung in der MSSF Verwendung, in Prospektvorbereitung und Unterstützung in der Phase seiner Bestätigung.
Mit der erfolgreich durchgeführten Ausgabe ist die Zusammenarbeit der Auditfirma und des Emittenten nicht zu Ende. Wenn man an die Börse geht, wird es notwendig, den Anforderungen der Investoren zu genügen, was u. a. darin besteht, die Transparenz der Geschäftstätigkeit zu vergrößern und deshalb sind die Finanzberichte für die darauf folgenden Jahre durch einen vereidigten Buchprüfer zu untersuchen, während die Halbjahresberichte der Pflicht der Überprüfung unterliegen. Darüber hinaus kann eine Auditfirma dem Emittenten in der laufenden Berichterstattung auch helfen, gute Praktiken rigoristischer anzuwenden. Es lohnt sich daher, Leistungen einer Auditfirma im Bereich obligatorischer Attestierungsleistungen und ihre Erfahrungen als Berater am IPO Prozess in Anspruch zu nehmen.
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