AUDITS UND STEUERÜBERPRÜFUNGEN

Der Steueraudit hat zum Ziel, Gefahren und Risikobereiche in der angewandten Steuerstrategie anzuzeigen. Des Weiteren erlaubt es der Steueraudit, auf mögliche Sparmaßnahmen hinzudeuten und auch Richtungen der weiteren Steuerpolitik des Kunden zu entwerfen.

Der durch uns angebotene Steueraudit beruht, u.a. auf:

  • Verifizierung des Rechtszustandes des Kundenunternehmens in Hinsicht auf seinen Einfluss auf die Besteuerung,
  • Analyse und Überprüfung der Buchführungsdokumentation des Unternehmens sowie der Verträge, auf deren Grundlage die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Abnehmern geregelt wird,
  • Befragung von Mitarbeitern des Kunden,
  • Überprüfung des Finanzberichts und der Rechnungsbücher (Aufzeichnungen auf Konten) sowie auf Ergebnissen der Untersuchung des Finanzberichts durch den Auditor.

Der Steueraudit wird durch erfahrene Steuerberater und vereidigte Buchprüfer durchgeführt. Werden Unstimmigkeiten in Steuerabrechnungen festgestellt, werden dem Kunden Lösungen präsentiert, die Gefahren zu eliminieren, bzw. das Risiko zu minimalisieren. Die Untersuchungen werden mit der Ziel- und Losauswahl auf Grund von Datenüberprüfung analytischer Daten durchgeführt, die sich aus Erfassung der Buchführung ergeben, bzw. werden sie mit der vollständigen Methode realisiert.

In Abhängigkeit vom Kundenbedarf sind wir bereit:

  • Den Steueraudit – der die Gesamtheit der Steuerabrechnungen des Kunden im gegebenen Zeitraum erfasst,
  • den Problemaudit – der nur ausgewählte Steuer oder Fragen betrifft,

durchzuführen.

Der Steueraudit kann folgendes erfassen:

  • Mehrwertsteuer,
  • Einkommenssteuer der Rechtspersonen,
  • Einkommenssteuer natürlicher Personen im Bereich, der dem Arbeitsgeber obliegt,
  • Akzise,
  • lokale Steuern und Abgaben,
  • andere, durch den Kunden bestimmte konkrete Transaktionen oder Wirtschaftsereignisse.

Das Ergebnis des Steueraudits bildet ein Bericht, der folgendes beinhaltet:

  • Bewertung der Steuerqualifikation, durch den Kunden im Bereich der verifizierten Geschäfte vorgenommen,
  • Angabe eventueller Gefahren und Steuerrisikos,
  • Empfehlungen, die nach Maßgabe der Möglichkeiten richtige Lösungen darstellen, bzw. solche, die die identifizierten Steuerrisikos wesentlich einengen oder eliminieren.

Beurteilung der Effektivität ausgewählter Steuerlösungen.

Wesentlich ist es, richtige Geschäftsstrukturen zu konkreten Situationen auszuwählen. Wir setzen uns mit folgenden Problemen auseinander:

  • Verkauf von Anteilen und Aktien,
  • Wertbestimmung der Immobilien,
  • einbehaltene Gewinne bei der Umbildung der Kapitalgesellschaften zu Personengesellschaften,
  • Transaktionen, die darauf beruhen, dass die Gesellschafter in die Gesellschaft „eingehen”, bzw. sie „verlassen“,
  • Transfer des Gesellschaftsvermögens zu privatem Vermögen der Gesellschafter,
  • Transaktionen zwischen Gesellschaften aus Kapitalgruppen,
  • Planung grenzüberschreitender Strukturen von Steuergruppen,
  • Prozess der Eigentumsumbildungen.

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